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Rechtsschutzpartnerschaft

An der GV wird über den Antrag des SFH abgestimmt

Die Geschäftsleitung des Schweizerischen Fachverbands der Hauswarte SFH möchte in Zukunft all ihren Mitgliedern eine Rechtschutzversicherung anbieten können. An den jeweiligen Generalversammlungen der Regionalfachverbände wird nun abgestimmt, ob für sie eine Rechtschutzversicherung – wie im untenstehenden Dokument beschrieben – erwünscht ist. Stimmt die Mehrheit der einzelnen Regionalfachverbände dem Antrag zu, wird die Versicherung für alle Mitglieder des SFH obligatorisch eingeführt.

Weitere Ausführungen wird es an der KFBH-Generalversammlung vom 4. März 2017 in Langnau geben. Ein Geschäftsleitungsmitglied des SFH wird uns das Geschäft näher Vorstellen.

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Argumentarium des SFH für eine Rechtsschutzpartnerschaft
Rechtschutzversicherung_SFH.pdf
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